ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER ING LINSBAUER e.U.
ALLGEMEINES
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos die nachstehenden Bedingungen, sollten sie nicht jeweils gesondert schriftlich vereinbart werden. Durch Auftragserteilung gelten sie jedenfalls als anerkannt und vereinbart. Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, die zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig in welcher Form diese zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Stillschweigen gegenüber abweichenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gilt nicht als Zustimmung. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder müssen von uns schriftlich bestätigt sein. Auch die Vereinbarung, künftig hin von diesem Formerfordernis abzugehen, bedarf der Schriftlichkeit.
Soweit diese Bedingungen so wie auch allfällige Zusatzvereinbarungen, keine Regelung vorsehen, gelten im Zweifelsfall die einschlägigen Usancen der Wiener Warenbörse (Österr. Handelsusancen).
ANGEBOT
Alle beschriebenen technischen Angaben wie Maße usw. sind ca. Angaben. Konstruktionsänderungen speziell im Bereich geänderter Normen stellen eine Verbesserung dar, die wir uns vorbehalten. Es können daher Katalogabbildungen und geliefertes Gerät in gewissem Umfang voneinander abweichen. Technische Änderungen in Maß und Material behalten wir uns im Rahmen der handelsüblichen Mengen- und Qualitätstoleranzen vor.
VERTRAGSABSCHLUSS
Erteilte Aufträge werden für uns erst nach Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, und zwar ausschließlich mit deren Inhalt oder durch die Ausführung des Auftrages selbst, rechtsverbindlich.
Die Vergabe des Auftrages – ganz oder teilweise – an Subunternehmer bleibt vorbehalten.
Arbeiten, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbedingt notwendig sind, jedoch erst im Laufe der Arbeitsdurchführung erkannt werden, sind dem Käufer unverzüglich mitzuteilen und gelten als Zusatzaufträge, die gesondert zu verrechnen sind. Für Aufgaben die über das Angebot hinausgehen, aber als zweckmäßig erkannt werden, ist ebenfalls der Käufer unverzüglich zu verständigen. Widerspricht der Käufer nicht innerhalb von 3 Tagen nach Verständigung, so gelten die Arbeiten als Zusatzaufträge, welche ebenfalls gesondert verrechnet werden.
UNVERSCHULDETE BEHINDERUNG
Unverschuldete Behinderung, wie Streik, Betriebsstörung, Elementarereignisse und insbesondere auch mangelnde Selbstbelieferung berechtigen uns, von übernommenen Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten. In solchen Fällen kann weder Schadenersatz noch Nachlieferung verlangt werden.
LIEFERUNG
Der Versand von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Bei Transportkosten franko Haus versteht sich dies ohne Abladen. Stehzeiten beim Abladen, die über das normale Maß hinausgehen, werden von uns dem Käufer in Rechnung gestellt. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Käufers. Wir haften lediglich für die ordnungsgemäße Beladung des Transportmittels in unserem Lager in Langau.
Ist keine besondere Beförderungsart vereinbart, steht uns die freie Wahl zu, wobei uns keine Verpflichtung zur Prüfung der billigsten Beförderungsart trifft.
Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder das Zwischenlager verlässt bzw. dem Käufer versandbereit zur Verfügung gestellt wird.
Der Kunde haftet für die Befahrbarkeit der Anlieferstelle mit einem Fernverkehrs-LKW. Falls nichts anderes vereinbart wurde, wählt der Verkäufer die Transportmittel.
Das Abladen auf der Baustelle ist in unserem Leistungsumfang nicht enthalten.
Bei Lieferung der Waren ohne Montagevereinbarung, werden die Spielplatzgeräte weitgehend vormontiert geliefert. Für den Zusammenbau und die Montage der Geräte werden Montageanleitungen, Zeichnungen oder Fotos beigestellt.
MONTAGE
Spielgeräte mit Montage werden von Fachkräften betriebsfertig fachgerecht montiert. Erforderlicher Beton ist im Montagepreis bei „Fundierung mit Beton“ enthalten.
Kann der Käufer einen mit uns vereinbarten Montagetermin nicht einhalten, so muss er uns hiervon mindestens 2 Werktage vor Montagetermin verständigen. Wird der Montagetermin vom Käufer nicht rechtzeitig storniert, so sind die anfallenden Kosten für Beladung, Zufahrt, und Monteure an uns zu bezahlen. Änderungen von Montageterminen durch höhere Gewalt bzw. geänderte äußere Einflüsse (Witterungsverhältnisse) sind, bei bekannt werden dieser, separat zu vereinbaren.
Für Montagen werden grundsätzlich für das jeweilige Bauvorhaben Angebote erstellt, in denen der exakte Leistungsumfang definiert ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mehraufwände, welche aufgrund vom Angebot abweichend vorgefunden Bauverhältnisse bezogen auf z.B. Befahrbarkeit der Baustelle, Bodenbeschaffenheit, Verankerungsmöglichkeit, Wegbarkeit, Sicherheit, Aushublagerung usw. entstehen, dem Käufer gesondert als Regiestunden, zu den zum Zeitpunkt der Arbeitsleistung jeweils geltenden Regiestundensätzen, in Rechnung gestellt werden.
RÜCKTRITTSRECHT
Wir sind auch dann, wenn uns nach Abschluss des Vertrages ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit des Käufers oder dessen wirtschaftliche Lage bekannt werden, berechtigt, die sofortige Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen und bei Nichtleistung durch den Käufer vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle eines solchen Rücktrittes stehen uns gegenüber dem Käufer eine Abstandsgebühr in Höhe von 20 % des Preises jener Leistungen zu, hinsichtlich deren der Rücktritt erfolgt ist.
PREISE UND RECHNUNG
Die Nettopreise, die Umsatzsteuer sowie etwaige Frachtkosten werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind für uns 5 Wochen bindend.
Die Preiserstellung erfolgt unter Zugrundelegung der am Tage der Angebotsabgabe bzw. des Auftragabschlusses geltenden Kostengrundlage. Preise verstehen sich immer in Euro ab Werk.
Sollte die Anforderung der Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten ab Vertragsabschluss erfolgen, behalten wir uns die Anpassung der Preise an die Entwicklung der Material- und Lohnkosten bzw. einen Rücktritt vom Vertrag vor.
Lieferungen an nicht öffentliche Kunden erfolgen generell gegen Vorkasse bzw. zahlbar bei Leistungserbringung oder Lieferung.
Rechnungen an öffentliche Kunden sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei, zuzüglich der ausgewiesenen Umsatzsteuer, fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Aufrechnung mit anderen Forderungen wird ausgeschlossen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelung zurückzuhalten.
Für Mahnspesen behält sich der Verkäufer vor, pro Mahnung € 10,– zu verrechnen.
Die Stornierung schriftlich oder mündlich erteilter Aufträge berechtigt uns zur Verrechnung einer Storno- und Manipulationsgebühr. Für unbearbeitete Aufträge beträgt die Stornogebühr 5% des Auftragswertes. Wurden bestellte Waren bearbeitet oder zum Versand gebracht, wird eine solche in Höhe von 20% des Auftragswertes zur Verrechnung gebracht. Für unbegründete Rücksendungen werden allenfalls die Kosten der Rückfracht hinzugerechnet.
LIEFER UND ZAHLUNGSVERZUG
Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind sämtliche vorprozessuale Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 2 % monatlich zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, einerseits die sofortige Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen und andererseits weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung auszuführen, sowie, wenn der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren udgl. – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle eines solchen Rücktrittes stehen uns gegenüber dem Käufer eine Abstandsgebühr in der Höhe von 20 % des Preises jener Leistungen zu, hinsichtlich deren der Rücktritt erfolgt ist.
GARANTIE
Auf von uns gelieferte Holzteile gewähren wir eine Garantie von 3 Jahren hinsichtlich Funktion und Haltbarkeit.
Auf Robinienholzstämme und auf Lärchenholzstämme auf Metalllaschen aufgeständert gewähren wir 7 Jahre Garantie gegen Fäulnis und Pilzbefall mit der Einschränkung salzresistenter Pilzarten und Rindenmulchschüttungen.
Nachträgliche Veränderungen durch z.B. Farbanstrich oder Anbringung anderer Bauteile entbinden uns von der Gewährleistung. Ersatzansprüche sind auf die einzelnen schadhaften Teile beschränkt und beinhalten keine Arbeitszeit. Unsere Garantie erstreckt sich nicht auf Folgeschäden. Eine Zeitgarantie für eine bestimmte Lebensdauer über o. g. Zeiträume wird nicht eingegangen.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die gelieferte Ware ist ohne Verzug zu prüfen. Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn sie uns innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich detailliert mitgeteilt werden. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf unrichtige Behandlung, Überbeanspruchung, chemische und physikalische Einflüsse, Witterungs- und Natureinflüsse zurückzuführen sind. Für Mängelfolgeschäden oder Verdienstentgang wegen eines Mangels wird, soferne sie nicht auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen sind, nicht gehaftet. Durch einen Gewährleistungsausfall wird die Fälligkeit der entstandenen Forderung nicht aufgeschoben, ebenso ist eine Kompensation unzulässig.
Jeder Schadenersatz ist ausgeschlossen, soferne er nicht auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen ist. In diesen Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen wird unter grobem Verschulden bewusstes Außerachtlassen der Sorgfaltspflicht verstanden. Soferne nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, endet der Rückgriffsanspruch gemäß § 933 b Abs 1 ABGB nach Ablauf einer zweijährigen Gewährleistungsfrist.
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist uns vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnung und aller bestehenden Nebenforderungen unser Eigentum. Bei Wiederverkauf oder Einbau der Geräte gilt als vereinbart, dass die entstehende Forderung bzw. deren Gegenwert von vorneherein an uns abgetreten wird.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträgen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Es wird ausnahmslos österreichisches Recht angewendet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist das sachlich zuständige Gericht in Korneuburg. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.
SCHLUSSBESTIMMUNG
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsteile sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird.
DATENSCHUTZ, VERTRAULICHKEIT
Die für die Geschäftsabwicklung, Reklamation und Leistungserbringung notwendigen Daten werden von der ING LINSBAUER e.U. EDV gestützt gespeichert. Alle persönlichen Daten werden durch die ING LINSBAUER e.U. vertraulich behandelt und nicht an Dritte zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung weitergegeben. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten bei der Firma ING LINSBAUER e.U. gespeichert werden.
Soweit der Kunde der ING LINSBAUER e.U. seiner Einschätzung nach vertrauenswürdige Daten übergibt, für welche er ein besonderes schutzwürdiges Interesse für gegeben ansieht, so ist die ING LINSBAUER e.U. vor der Übergabe dieser Daten hierauf hinzuweisen.